Allgemeine Infos

Im Erstgespräch findet ein gegenseitiges Kennenlernen, ein Abklären des Anliegens und des vorläufigen Therapiezieles statt.

In der Regel dauert eine Therapieeinheit 50 min und soll vor allem zu Beginn wöchentlich oder 14-tägig stattfinden, um als Prozess wirksam zu werden. 

Sollte ein Termin nicht wahrnehmen werden können, bitte ich Sie, dies sobald wie möglich,  jedoch bis spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin mitzuteilen, damit ich ihn ggf. neu vergeben kann. 

Kosten und Kostenersatz 


Die Kosten für eine Therapieeinheit betragen aktuell 60 €.  

Wähernd dem Ausbildungsstatus entfällt der Kostenzuschuss der Österreichischen Gesundheitskasse, das Honorar ist dem entsprechend angepasst und vergünstigt.


Verschwiegensheitspflicht

Die Verschwiegenheitspflicht ist ein zentrales Element der Psychotherapie. Durch § 15 des Psychotherapiegesetzes werden PsychotherapeutInnen zur Verschwiegenheit über alle ihnen in Ausübung ihres Berufes anvertrauten oder bekannt gewordenen Geheimnisse verpflichtet. Einzige Ausnahmen sind akute Selbst- und/oder Fremdgefährdung.